Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.06.2011 - 4 ZB 11.566 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Umbettung einer vor 52 Jahren verstorbenen Person; Wichtiger Grund für die Umbettung; Wahrung der Totenruhe
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1 Abs. 1 GG
Bestattungsrecht: Umbettung | Menschenwürde; Totenruhe; Verfügungsrecht der Angehörigen; Totenfürsorgerecht; Grabpflege; Wille des Verstorbenen - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1 Abs. 1 GG
Bestattungsrecht: Umbettung | Menschenwürde; Totenruhe; Verfügungsrecht der Angehörigen; Totenfürsorgerecht; Grabpflege; Wille des Verstorbenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auch nach 52 Jahren keine Umbettung eines beerdigten Toten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine "Umbettung" nach 52 Jahren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umbettung eines einmal beerdigten Toten kann nur in Ausnahmefällen verlangt werden
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 27.07.2005 - 4 ZB 04.2986
Bestattungsrecht; Totenruhe; Ruhezeit; Umbettung; Totensorge; Totenfürsorge; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 4 ZB 11.566
Diese Annahme trägt dem allgemeinen Pietätsempfinden Rechnung, wonach die Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche nur aus ganz besonderen Gründen verlangt werden kann (vgl. BayVGH vom 27.7.2005 4 ZB 04.2986 m.w.N.), was vor allem dann der Fall sein kann, wenn das Verfügungsrecht nicht im Sinne des Verstorbenen ausgeübt worden ist.Zwar kann die Ausübung des Totenfürsorgerechts nach entsprechender Abwägung mit der Totenruhe im Einzelfall eine Umbettung rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 27.7.2005 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 957/09
Voraussetzungen einer zulässigen Umbettung eines Verstorbenen in das Doppelgrab …
Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 4 ZB 11.566
Der Kläger schildert allein seinen subjektiven Eindruck und seine eigene Einschätzung, aber keine konkreten Tatsachen oder Umstände, die auf den Willen des Verstorbenen schließen lassen (vgl. insoweit zur Ermittlung eines "mutmaßlichen Willens" OVG NRW vom 30.7.2009 Az. 19 A 957/09, NVwZ-RR 2010, 281 ff). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 4 ZB 11.566
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 4 ZB 11.566
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
- VGH Bayern, 19.03.2018 - 4 ZB 16.2301
Erteilung einer Erlaubnis zur Ausgrabung und Umbettung von sterblichen Überresten
Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund für eine Umbettung vorliegt, ist danach zu unterschieden, ob das Umbettungsbegehren vor oder nach Ablauf der Ruhezeit gestellt wurde (Klarstellung zu BayVGH, B.v. 8.6.2011, BayVBl 2012, 279).Insoweit ist zwischen einem Umbettungsbegehren vor und nach Ablauf der Ruhezeit zu unterscheiden (…vgl. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl. 2016, S. 338 f.; missverständlich BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 4 ZB 11.566 - BayVBl 2012, 279/280; vgl. auch Barthel, WiVerw 2017, 28/33 f. zum nach Ablauf der Ruhezeit fortbestehenden Friedhofszwang).
Dies kann namentlich der Fall sein, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten sein ausdrückliches Einverständnis mit der Umbettung erklärt hat ("ausdrücklicher Wille") bzw. wenn zumindest Umstände gegeben sind, aus denen ein dahingehender Wille des Verstorbenen mit hinreichender Sicherheit gefolgert werden kann ("mutmaßlicher Wille"; vgl. dazu BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 4 ZB 11.566 - BayVBl 2012, 279/280), oder wenn das Interesse des Totenfürsorgeberechtigten an der Umbettung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsauffassung schutzwürdig ist und seine Gründe so gewichtig sind, dass die Achtung der Totenruhe zurücktreten muss (…vgl. OVG NW, U.v. 12.12.2012 - 19 A 2207/11 - juris Rn. 47).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2012 - 19 A 2207/11
Vorliegen eines wichtigen rechtfertigenden Grundes für die Umbettung eines …
BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 ZB 11.566 -, juris, Rdn. 6; Diefenbach, in: Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Aufl. 2010, S. 217 (…Kap. 6, Rdn. 2). - VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des …
Seinem im Rahmen des Antrags auf Zulassung der Berufung unterbreiteten Vortrag, die "Ehegattenzusammenführung" und die Ermöglichung der Ausübung der Totenfürsorge stellten wichtige Gründe im Sinne des § 33 Abs. 2 BbgBestG dar, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei daher "irritierend", steht eine einheitliche verwaltungsgerichtliche Judikatur gegenüber, nach der erst nachträglich entwickelte Vorstellungen zu einer (gemeinsamen) Grabstelle den Wunsch nach einer Umbettung grundsätzlich nicht zu tragen vermögen, da andernfalls der Schutz der Totenruhe leerliefe (…OVG NW NVwZ-RR 2010, 281, Juris Rn. 36 - 38;… OVG NW NWVBl 2008, 471, Juris Rn. 36;… OVG NW NWVBl 1992, 261, Juris Rn. 27; BayVGH BayVBl 2012, 279, Juris Rn. 6;… NdsOVG NdsVBl 2007, 108, Juris Rn. 7;… VG Stade, Urt. v. 3. September 2008 - 1 A 1560/07, Juris Rn. 15;… VG Karlsruhe NVwZ-RR 2006, 297, Juris Rn. 24 f; vgl. auch OVG Sachsen LKV 2014, 551 ff; OVG NW NVwZ 2007, 217 ff, Juris).
- VG Ansbach, 03.04.2020 - AN 4 K 18.01516
Erlaubnis zur Umbettung von Urnen
Ist der Wille der Verstorbenen - wie vorliegend - nicht aufklärbar, steht die Achtung der Totenruhe dem Verlangen auf Umbettung in der Regel entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 4 ZB 11.566 - BayVBl 2012, 279 - juris Rn. 6). - VG München, 29.09.2016 - M 12 K 16.1874
Voraussetzungen für die Umbettung von Verstorbenen
Die Ausgrabung und Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche kann nur aus ganz besonderen - wichtigen - Gründen verlangt werden (vgl. BayVGH B.v. 27.7.2005 - 4 ZB 04.2986; BayVGH B.v. 8.6.2011 - 4 ZB 11.566; VG Regensburg U.v. 16.2.2011 - RN 3 K 09.2499). - VG Hannover, 03.07.2018 - 1 A 2108/16
Keine Umbettung aus anonymem Urnengrabfeld
Aus dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen hinsichtlich eines bestimmten Bestattungsortes ergibt sich unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung demnach nicht etwa sogleich ein mutmaßlicher Umbettungswille und auch kein "Automatismus" zur Bejahung eines wichtigen Grundes, wenn der Wille keine Beachtung gefunden hat (dies wohl allerdings nahelegend: Bayer. VGH, Beschl. v. 08.06.2011 - 4 ZB 11.566 -, juris Rn. 6, juris). - VG München, 05.12.2019 - M 12 K 19.4493
Schutz der Totenruhe
Dies kann namentlich der Fall sein, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten sein ausdrückliches Einverständnis mit der Umbettung erklärt hat ("ausdrücklicher Wille") bzw. wenn zumindest Umstände gegeben sind, aus denen ein dahingehender Wille des Verstorbenen mit hinreichender Sicherheit gefolgert werden kann ("mutmaßlicher Wille"; vgl. dazu BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 4 ZB 11.566 - juris), oder wenn das Interesse des Totenfürsorgeberechtigten an der Umbettung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsauffassung schutzwürdig ist und seine Gründe so gewichtig sind, dass die Achtung der Totenruhe zurücktreten muss (…vgl. OVG NW, U.v. 12.12.2012 - 19 A 2207/11 - juris Rn. 47). - VG München, 26.04.2012 - M 12 K 12.725
Totenfürsorgeberechtigung; Umbettung; wichtiger Grund; Wille des Verstorbenen; …
Die Ausgrabung und Umbettung einer einmal beigesetzten Leiche kann jedoch nur aus ganz besonderen - wichtigen - Gründen verlangt werden (vgl. BayVGH vom 27.7.2005 Az.: 4 ZB 04.2986; vom 8.6.2011 Az.: 4 ZB 11.566 ; VG München vom 25.3.2010 Az.: M 12 K 09.4773; VG Regensburg vom 16.2.2011 Az.: RN 3 K 09.2499 ).